Brandschutz im Bestandschutz   Modernisierung ? Renovierung ?      Nutzung ?

 

BauO NRW  § 59

Die gängige Meinung der Immobilienbesitzer ist, dass Ihr Haus grundsätzlich Bestandschutz hat. Dem ist nicht so. 

Wurde ein Gebäude bauaufsichtlich genehmigt und exakt so gebaut, hat das Haus Bestandsschutz. Wenn aber im Laufe der Nutzungszeit das Gebäude im inneren oder auch im äußeren Zustand verändert wurde, verliert der Eigentümer seinen Bestandschutz.

 

Grundrissänderungen, Nutzungsänderungen, technische Veränderungen und vieles mehr können zum Verlust des Bestandsschutzes führen.

 

Das Bauaufsichtsamt verlangt dann eine Nachbesserung oder sogar einen kostenaufwendigen Rückbau !

 

Insbesondere beim veränderten Brandschutz machen die Bauaufsichtsämter keinen Kompromiss. Die Bauherrschaft muss der Baubehörde dann einen Nachweis über den geänderten und baulichen Zustand vorlegen. Hier ist es wichtig, dass unser Ingenieurbüro für Brandschutz  "vorher" befragt wird, damit unverhältnismäßige, kostenintensive Forderungen unterbleiben.

 

 

Sprechen Sie mit uns, vielleicht können wir auch Ihnen helfen !

                                                                                            brandeilig ?    0173 62 33 122

 

weiter Infos unter :  www.brandschutz-ing.com