Der übliche, private Erbfall :
die Eltern vererben den Hinterbliebenen ihr bezahltes Einfamilienhaus. Das Wohnhaus wurde seit über 40 Jahre nie energetisch und technisch modernisiert. Es wurden lediglich Maler- und Bodenbelagsarbeiten und sonstige Verschönerungen durchgeführt. Ein Erbe möchte das Wohnhaus übernehmen und komplett sanieren. Die anderen Erben sollen ausgezahlt werden. Gestritten wird über den Wert der Immobilie. Da macht ein qualifiziertes Wertgutachten sinn.
Ein Elternteil muss ins Pflegeheim :
der alleinstehende Vater oder die Mutter muss ins Pflegeheim. Vom Amtsgericht wird ein Betreuer bestellt (in der Regel ein Familien-angehöriger). Für die Bezahlung der Unterbringung und Pflege soll, oder muss das Einfamilienhaus verkauft werden. Das Amtsgericht verlangt ein Verkehrswertgutachten.
Wir haben die Erfahrung und Qualifikation für diese Wertermittlung.
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vom Einfamilienhaus bis zum Gewerbeobjekt
Unser Architektur- und Ing.-Büro besteht seit 1989. Wir erarbeiten Verkehrswertgutachten für Gerichte, Firmen, Auseinandersetzung mit dem Finanzamt, bei einer Erbfolge, Immobilienerkauf, Aufteilung für Eigentumswohnungen ...etc.
Referenz : ich war 25 Jahre Mitglied im Gutachterausschuss. Seit der Bürogründung wurden über 6.000 Baugutachten geschrieben. Fragen und beauftragen Sie ein erfahrenes Sachverständigenbüro. Kurze, qualifizierte und ausführliche Gutachten : sofort !
Hier einige Referenzobjekte :
Derzeit werden viele Firmen an die Erben übergeben. Es finden Führungswechsel statt. Die in diesem Zusammenhang übergebenen Immobilien müssen bewertet werden. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.
Sie benötigen ein Verkehrswertgutachten für Ihre Immobilie ? Nutzen Sie unsere 40-jährige Erfahrung in der Immobilienbewertung.
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Immobilienbewertung schnell, sachgerecht, preiswert
Wir überprüfen den aktuellen Marktwert Ihrer Immobilie. Preiswerte, sogenannte "Kurzgutachten" sind in der Regel für Dritte nicht verwertbar.
Grundsätzlich muss eine intensive Objektbegehung stattfinden. Der Mehrwert einer Immobilie durch Instandhaltung, Modernisierung oder Sanierung muss sachgerecht eingeschätzt werden.
Da ist unser Architekturbüro mit mehr als 40-jähriger Berufserfahrung in der Baubranche Ihr richtiger Partner.
Finanzamt :
für die Immobilien-Steuerbilanz ist ein ausführliches Wertgutachten unerlässlich. Oft weichen die Wertvorstellungen des Finanzamtes von der realen Wertfindung erheblich ab. Nur ein qualifiziertes Wertermittlungsgutachten kann hier für den Unternehmer oder für den Steuerberater hilfreich sein.
Wenn ein Finanzamtmitarbeiter/in eine eigene Wertermittlung durchführt, so nehmen die Sachbearbeiter Tabellenwerte und auf Grund dieser Tabellenwerte wird der Sachwert, oder der Ertragswert ermittelt. Dann setzt das Finanzamt den Immobilienwert fest.
So geht es aber nicht !
Dann kann demnächst auch der Hausarzt mit dem Patienten skypen und stellt die Diagnose.
Oder ich nehme die Sterbetabelle, Rubrik Männer oder Frauen, Geburtsdatum und teile dem Sachbearbeiter/in beim Finanzamt verbindlich mit, in welchem Jahr sie verbindlich stirbt !
Bei einer Immobilienwertermittlung ist der Ortstermin und die Inaugenscheinnahme wichtig. So will es die Wertermittlungsverordnung und auch die Wertermittlungsrichtlinie. Alles anderen Wertermittlungen sind Kaffeesatzlesereien.
Erbauseinandersetzung
Es ist nicht selten, dass sich Erbengemeinschaft über einen Immobilienwert streiten. Für den Einen ist der Wert zu hoch, für den Anderen der Wert zu gering. Der Nächste möchte die Immobilie behalten, oder selbst bewohnen, der andere modernisieren.
Der Ärger ist vorhersehbar.
Ich empfehle aus meiner langjährigen Berufserfahrung eine neutrale Wert-ermittlung zum angegeben Stichtag. Dann werden alle erforderlichen Einflüsse berücksichtigt, beschrieben und berechnet. Ein neutrales Wertgutachten kann den Familienfrieden herstellen !
An - und Umbauten, Kauf - oder Verkauf
Mit nicht genehmigten An- und Umbauten gehen viele Immobilieneigentümer locker um. Der liebe Nachbar hat gegen einen "kleinen" Anbau keine Bedenken. Und schon wird fleißig gebaut. Das Wohnhaus wird vergrößert. Das Dachgeschoss wird illegal ausgebaut.
Nach 20 - 30 Jahren soll das Ein-oder Mehrfamilienhaus verkauft werden und über den illegalen Anbau wird großzügig hinweg gesehen. "Der war ja schon immer da !" Illegale Baumaßnahmen werden nicht im Laufe der Jahre zu rechtlich unbedenklichen Bauteilen. Im Zweifelsfall kann die Behörde den Rückbau verlangen. Diese Tatsache muss in einem Verkehrswertgutachten berücksichtigt werden. Wir geben entsprechende Anregungen und Hinweise, oder stellen beim Bauamt eine Nachtrags-baugenehmigung. Weggucken und erst einmal abwarten bringt nicht den gewünschten Erfolg !