BauO NRW 2018, Stand 1. Januar 2024.
§ 68 Abs 2 Satz 2 und 3
Vor Erteilung der Baugenehmigung müssen Sie für die Gebäudeklasse 4 oder 5 dem Bauamt einen Brandschutznachweis einreichen. Wir helfen Ihnen bei der Brandschutzplanung und Umsetzung. Zügige Bearbeitung, damit der Bauantrag schnell durchkommt !
bautechnische Nachweise
Die Möglichkeit, bautechnische Nachweise und die Beschei-nigungen noch nach Erteilung der Baugenehmigung spätestens bis zur Anzeige des Baubeginns einzureichen, erwies sich beim Thema Brandschutz in der Praxis als nicht zweckmäßig. Durch eine Prüfung des staatlich anerkannten Sachversrändigen für den Brandschutz hervorgerufene Änderung der von einer oder einem Entwurfsverfassenden angefertigten Bauvorlagen hatte regelmäßig zur Folge, dass auch die Baugenehmigung nachträglich anzupassen war. Vor diesem Hintergrund wurde in § 68 Absatz 6 die Möglichkeit geschaffen, den Brandschutz direkt von der Bauaufsicht prüfen zu lassen.
Zur Prüfung müssen Sie aber Brandschutzplanungen einreichen ! Diese Aufgabe übernehmen wir. Wir planen und reichen die Brandschutzunterlagen ein. Falls notwendig nehmen wir vorab mit der Brandschutzdienststelle (Feuerwehr) Abstimmungskontakt auf.
Fazit : wir erstellen für Sie die Brandschutzplanung die dann bei der Bauaufsicht zur Pürung eingereicht wird. Alternativ kann der staatlich anerkannte Sachverständige für den Brandschutz diese Planung überprüfen. Durch die übersichtlich, nachvollziehbare Vorplanung kann schneller geprüft werden.
Dann können die Architekten / die Architektin Ihre Planung im Genehmgungsverfahren anpassen und die Bearbeitungs-zeit wird kürzer.
weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Internetseite :
www.brandschutz-ing.com