Wir haben bereits anderen, flutgeschädigten Haushalten durch ein Baugutachten helfen Können.
Vielleicht auch Ihnen ?
keinen Fluthilfeantrag über 50.000 € ohne Gutachten !
Wenn Sie durch die Hochwasserflut Bau- und Vermögens-schäden haben, kann und wird Ihnen das Land NRW helfen.
Damit aber Ihre Wiederherstellungskosten für das Land NRW nachvollziehbar sind, benötigten Sie ein Gutachten über die Flutschäden und die zu erwartenden Wieder-herstellungskosten.
Wir haben durch die bereits durchgeführten Fluthilfe - Gutachten Erfahrung und können sicherlich auch Ihnen helfen.
Rufen Sie uns an, oder schreiben Sie eine e-mail
wir melden uns kurzfristig bei Ihnen.
Anerkanntes Sachverständigenbüro hilft beim Fluthilfe-Antrag.
Quellenangabe : Kölner Stadt Anzeiger vom 14.10.2021
Wenn Ihre Gebäudeschäden geringer als 50.000 € sind, können Sie selbst die zu erwartenden Baukosten, die Wiederherstellungskosten glaubhaft aufstellen.
Besser ist ein Baugutachten.
Sind die Baukosten, oder die Herstellungskosten höher als 50.000 €, müssen Sie einen Sachverständigen mit einem Gutachten beauftragen.
Wenn Sie einen Bewilligungsantrag über 50.000 € stellen, muss ein unabhängiger Bausachverständiger die Baukosten sowie die Nebenkosten (Architekt, Landmesser, Gebäude-techniker... ) berechnen und bestätigen.
Die Kosten des zwingend vorgeschriebenen Bausach-verständigen werden von der Bewilligungsbehörde anerkannt und mitfinanziert.
Aufbauhilfen werden für Privathaushalte und für Unter-nehmen der Wohnungswirtschaft genehmigt.
Auch gewerbliche Unternehmen werden beim Wiederaufbau gefördert.