kostenlose Erstberatung
Sie möchten, oder müssen Ihr Mehrfamilienhaus energetisch modernisieren ?
Nutzen Sie unsere langjährige Erfahrung bei der Bestands-Immobilien-Sanierung.
vorher nachher
Wir haben die Häuser für den Bauherrn modernisiert.
Jetzt werden Heizkosten eingespart !
Die Hauseigentümer von Mehrfamilienhäuser müssen jetzt für ihre Mieter modernisieren.
Die Ampelkoalition hat sich am 25.05.2022 darauf geeinigt, wie die CO2 - Kosten beim Heizen zwischen Mietern und Vermieter verteilt werden sollen.
Bei schlecht gedämmten Häuser zahlt jetzt der Vermieter einen Anteil der Heizkosten mit !
Nun ist es an der Zeit, dass Vermieter Ihre Häuser dämmen, neue Fenster einbauen, die Kellerdecke und das Dach dämmen und eine energiesparende Heizungsanlage einbauen !
Nicht vergessen : die energetische Modernisierung erhöht auch den Verkehrswert des Hauses !
Wir bieten Lösungen für ältere Wohnhäuser an. Planen und führen aus ! Nutzen Sie die KfW-Förderbank-Mittel.
Sprechen Sie mit uns !
Nach den aktuellen Informationen soll sich der Gaspreis dieses und kommende Jahre verdoppeln. Eventuell zahlen Sie 1.000 € höhere Heizkosten im Jahr.
Ihr Vermieter soll in Ihrer Mietwohnung die Außenwände "von innen" speziell für Sie - dämmen und neue Fenster einbauen.
Baukosten fiktiv geschätzt 10.000 €. Sie zahlen Ihren
8 % Anteil für die Modernisierung in Höhe von umlagefähigen Kosten von 800 € pro Jahr.
Sie sparen nicht nur die Gaspreiserhöhung sondern auch noch den vorherigen Heizkostenverbrauch, denn dann ist Ihre Wohnung super gedämmt.
Wir beraten Sie oder Ihren Vermieter gern und sachlich.
Jetzt müssen die Vermieter oder auch die Wohnungs-eigentümer energetisch modernisieren. Gebäude aus den Jahren 1960 bis 1970 sind "überfällig". Alte Außenwände, alte Zweischeibenverglasung, die gas- oder Ölheizung, die Kellerdecke und die Wärmedämmung der Dachfläche müssen nachgerüstet werden.
Wir bieten Ihnen einen Energie-Check für Ihr Gebäude an. Danach beraten wir Sie was Sie tun sollten oder tun "müssen" !
Nutzen Sie unsere Erfahrung im Wohnungsbau seit 1975
Vor 20 Jahren hatten wir die Immobilienbesitzer schon darauf hingewiesen, dass sie ihre Bestandsimmobilien modernisieren sollen. Sie durften 11 % der Kosten auf die Mieter umlegen. Es gab Förderprogramme und Zuschüsse !
Man hat uns nicht geglaubt, dass es einmal Gesetz wird das Haus zu modernisieren.
Die Eigentümer beriefen sich damals und heute auf das Grundgesetz.
Wir alle müssen Energie sparen. Heizöl oder Erdgas - egal, es muss nur gespart werden, denn die Rohstoffe sind nicht unendlich.
Wir haben die Erfahrung und das Fachwissen auch Ihr Haus zu modernisieren. Sprechen Sie mit uns.
Die Gaspreise werden in den nächsten Jahren extrem hoch ansteigen. Energie ist knapp und teuer.
Was bedeutet dieser finanzielle Aufwand für den
Immobilienbesitzer ?
Dem Vermieter eines Wohnhauses aus dem Jahr 1960 oder 1970 war es egal wie hoch die Heizkosten sind, denn er musste die Nebenkosten zur Netto-Kalt-Miete ja nicht bezahlen.
Der neue Beschluss der EU und der Bundesregierung ist der Startschuss zum Umdenken.
Der Wert einer Immobilie, die auf den Ertrag ausgerichtet ist, wie z.B. bei einem Mehrfamilien-Wohnhaus, richtet sich nach dem Ertragswert.
ein Beispiel : die Mieter einer 3-Zimmerwohnung können max. 1.500 € Gesamtkosten aufbringen, d.h. Nettomiete plus Nebenkosten und Heizkosten.
Steigen die Nebenkosten, muss die Nettomiete reduziert werden, sonst wird eine Neuvermietung schwieriger.
Dieser Effekt wird sich dann bei einer Neuvermietung bemerkbar machen.
Wie kann der Vermieter dagegen steuern ?
Er muss modernisieren. Seine Immobilie verbessern, die Nebenkosten reduzieren.
Eine energetische Modernisierung ist die Lösung; d.h.
neue effektive Heizung ( z.B. eine Wärmepumpe ) Solar oder Fotovoltaik, Fassade dämmen, Kellerdecke dämmen, Dach dämmen, neue Fenster.
Wir helfen Ihnen bei der Umsetzung und planen für Sie die energetischen Maßnahmen.
Nutzen Sie die Fördermittel !
Quellenangabe : Kölner Stadt Anzeiger 02.04.2022
Ab dem 1. Januar 2022 wird bei der Immobilien-Wert-Ermittlung die ImmoWertV angewendet.
In § 4 wird der energetische Zustand des Gebäudes gewürdigt, d.h. schlecht gedämmt Wohnhäuser erhalten einen Abzug; die Immobilie wird im Wert reduziert.